Bundestag beschließt das IT-SiG
Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen hat der Bundestag am Freitag, 12. Juni 2015, das von der Bundesregierung vorgelegte IT-Sicherheitsgesetz beschlossen.
Das Gesetz regelt unter anderem, dass Betreiber sogenannter „kritischer Infrastrukturen“ ein Mindestniveau an IT-Sicherheit einhalten und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) IT-Sicherheitsvorfälle melden müssen. Tun sie dies nicht, droht ihnen entsprechend der beschlossenen Änderung der Regierungsvorlage ein Bußgeld. Ebenfalls neu eingefügt wurde in das Gesetz eine Evaluierung nach vier Jahren. Gleichzeitig werden Hard- und Software-Hersteller zur Mitwirkung bei der Beseitigung von Sicherheitslücken verpflichtet. Außerdem wird der Aufgabenbereich BSI nochmals erweitert.