IT-Sicherheitskatalog

Sicherheit im Energiesektor

Unsere moderne Gesellschaft ist in hohem Maße von einer funktionierenden Energieversorgung abhängig. Fehlen Strom und Gas, kommt das öffentliche Leben innerhalb kürzester Zeit zum Erliegen und lebensnotwendige Dienstleistungen können nicht mehr erbracht werden. Gleichzeitig ist die Funktionsfähigkeit der Energieversorgung von einer intakten Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) abhängig.

Die Unterstützung durch IKT-Systeme bringt viele Vorteile, mit der wachsenden Abhängigkeit von diesen Systemen gehen jedoch auch Risiken für die Versorgungssicherheit einher. Die Bundesnetzagentur hat daher den Auftrag, im Benehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Mindeststandards für die IT-Sicherheit im Energiesektor zu erstellen und zu veröffentlichen.

Zum Schutz gegen Bedrohungen für Telekommunikations- und elektronische Datenverarbeitungssysteme, die für einen sicheren Netzbetrieb notwendig sind, sind diese Mindeststandards in den sogenannten „IT-Sicherheitskatalogen“ enthalten:
IT-Sicherheitskatalog für Betreiber von Strom- und Gasnetzen (veröffentlicht im August 2015)
IT-Sicherheitskatalog für Betreiber von Energieanlagen, die nach der BSI-Kritisverordnung als Kritische Infrastruktur bestimmt wurden und an ein Energieversorgungsnetz angeschlossen sind (veröffentlicht im Dezember 2018)