Datenschutz-Grundverordnung

EU-Parlament beschließt Reform in erster Lesung

Das EU-Parlament hat Mitte März in erster Lesung den Verordnungsentwurf zur umfassenden Reform des Datenschutzes beschlossen. Jetzt beginnen die Verhandlungen mit der EU-Kommission und dem Rat der Europäischen Union. Unternehmen müssen sich also darauf einstellen, dass in der EU einheitliche Datenschutz-Regeln Realität werden.

Der aktuell im Parlament verabschiedete Entwurf der Verordnung enthält einige interessante Neuerungen gegenüber dem bisher öffentlich diskutierten Entwurf.

Tatsächlich wurde über den ersten Entwurf der Verordnung lange kontrovers diskutiert. Einzelne Länder, Verbände, Lobbyisten und Datenschutzexperten haben unzählige Änderungsvorschläge eingebracht. Der nun verabschiedete Entwurf enthält viele Kompromisslösungen aber auch Neuerungen zum Verbandsklagerecht, zur Bestellpflicht eines Datenschutzbeauftragten oder zu angedrohten Sanktionen bei einem Datenschutzverstoß. Hinzu kommen Neuerungen beim Thema „Recht auf Vergessen“. Es bleibt zwar abzuwarten, ob alle Aspekte in der jetzigen Form Eingang in die endgültige Verordnung finden, die grundsätzliche Ausrichtung der Verordnung wird aber erhalten bleiben. Unternehmen sollten sich daher bereits heute damit auseinandersetzen.